Ab Oktober: Was das neue Geldwäschegesetz für Anwälte, Notare und Berater in der Schweiz bedeutet
Ab Oktober tritt in der Schweiz eine wichtige Änderung in Kraft: Anwälte, Notare und Berater unterstehen nun dem Geldwäschegesetz. Was heißt das konkret für dich als Mandant oder Berater? Und wie kannst du dich jetzt richtig vorbereiten? In diesem Beitrag erkläre ich die wichtigsten Punkte einfach und verständlich – mit praktischen Tipps, Fragen zum Stellen und einer kurzen Checkliste für die nächsten Schritte.
Kurz zusammengefasst: Die wichtigsten Änderungen
Die neue Regelung bringt zwei zentrale Folgen mit sich:
- Eigenständige Meldepflichten für Berater, Treuhänder, Anwälte und Notare.
- Eingeschränkte absolute Verschwiegenheit: In bestimmten Fällen müssen Informationen weitergegeben werden.
Stell dir das Gesetz wie neue Verkehrsregeln vor. Du darfst weiterhin fahren – aber an manchen Kreuzungen gelten jetzt andere Vorfahrtsregeln. Hält man sich daran, bleibt alles sicher; ignoriert man sie, drohen Probleme.
Wer genau ist betroffen?
Im Kern sind betroffen:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Notarinnen und Notare
- Beraterinnen und Berater, inklusive Treuhänder
Das bedeutet: Wenn du mit einer dieser Berufsgruppen zusammenarbeitest, betrifft die Änderung auch dich als Mandant. Besonders wichtig ist das für Personen und Unternehmen, die regelmäßig Vermögenswerte verwalten oder komplexe Rechts- und Treuhandstrukturen nutzen.
Warum das relevant ist
Früher galt für viele Beratungsberufe eine fast absolute Schweigepflicht. Das hat Vertrauen geschaffen. Ab Oktober bleibt Vertrauen wichtig – aber die Schweigepflicht ist nicht mehr uneingeschränkt. Wenn ein Berater Hinweise auf Geldwäscherei sieht, muss er das melden. Das kann für Mandanten überraschend sein.
Was bedeutet “Meldepflicht” konkret?
Meldepflicht heißt: Wenn ein Berater Hinweise auf mutmaßliche Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erkennt, ist er verpflichtet, dies zu melden. Diese Meldung geht an die zuständige Meldestelle und löst weitere Prüfungen aus.
Wichtig zu wissen:
- Es geht nicht um jede verdächtige Kleinigkeit – sondern um Sachverhalte, die objektiv Bedenken rechtfertigen.
- Die Meldepflicht schützt letztlich das Finanzsystem und die Rechtsstaatlichkeit.
Und die Verschwiegenheit? Was ändert sich für Mandanten?
Die Vertraulichkeit bleibt grundsätzlich gewahrt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn ein Berater aufgrund seiner Sorgfaltspflichten auf relevante Anhaltspunkte stößt, darf oder muss er Informationen weitergeben.
Ein einfaches Beispiel: Du überweist grosse Summen ohne klare wirtschaftliche Erklärung. Dein Treuhänder fragt nach. Erkennt er Anzeichen für Geldwäscherei, kann er eine Meldung machen – auch wenn das früher vielleicht unter die Schweigepflicht gefallen wäre.
Was solltest du jetzt konkret tun?
Keine Panik. Aber handeln ist ratsam. Hier sind konkrete Schritte, die ich empfehle:
- Frage deinen Treuhänder oder Anwalt direkt: Kennst du das neue Geldwäschegesetz? Wie gehst du damit um?
- Prüfe deine Beratungsverträge: Sind Meldepflichten und Datenschutz geregelt?
- Informiere deine Mandanten: Transparenz schafft Vertrauen.
- Hole dir professionelle Unterstützung: Compliance-Beratung kann helfen, Abläufe rechtskonform zu gestalten.
Ich frage meine Kunden meist so: “Haben wir klare Dokumente und einen Plan, falls irgendetwas auffällig wird?” So vermeidet man Überraschungen.
Praktische Hinweise für Gespräche mit deinem Berater
- Frag konkret nach: Welche Situationen würden eine Meldung auslösen?
- Erkundige dich nach internen Prozessen zur Verdachtsprüfung.
- Bitte um eine schriftliche Regelung im Mandatsvertrag, falls möglich.
Welche Alternativen gibt es, wenn du mehr Schutz suchst?
Manche Mandanten wünschen zusätzliche Schutzmechanismen oder mehr Klarheit. Mögliche Optionen sind:
- Zusätzliche vertragliche Vereinbarungen zur Zusammenarbeit und Informationsweitergabe.
- Spezialisierte Treuhand-Strukturen mit klarer Compliance-Ausrichtung.
- Externe Compliance-Beratungen für risikoreiche Fälle.
Gute Lösungen kombinieren rechtliche Sicherheit mit praktischer Alltagstauglichkeit.
Häufige Fragen (Kurz beantwortet)
Frage: Muss mein Anwalt jetzt automatisch alles melden?
Antwort: Nein. Er meldet nur, wenn es konkrete, begründete Anhaltspunkte für Geldwäscherei gibt. Das ist keine generelle Überwachungsaufgabe.
Frage: Wird die Mandantenbeziehung dadurch belastet?
Antwort: Nicht unbedingt. Transparente Kommunikation hilft. Wenn beide Seiten wissen, welche Schritte möglich sind, bleibt Vertrauen bestehen.
Frage: Kann ich rechtlich dagegen vorgehen, wenn mein Berater meldet?
Antwort: Meldungen erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben. Bei Unsicherheiten lohnt sich juristischer Rat.
Mein kurzes persönliches Beispiel
Ich erinnere mich an einen Mandanten, der plötzlich sehr grosse Einzahlungen hatte. Sein Treuhänder hat nachgefragt – nicht um zu stören, sondern um Risiken zu vermeiden. Dank der offenen Kommunikation konnte das Problem schnell geklärt werden. Hätte niemand gefragt, wäre es später zu einem grösseren Ärgernis geworden.
Fazit & nächste Schritte
Die Gesetzesänderung ist ein Wendepunkt: Sie stärkt die Integrität des Finanzsystems, verlangt aber auch mehr Transparenz von Beratern und Mandanten. Mein Tipp: Sei proaktiv.
- Frag deinen Treuhänder oder Anwalt: Kennt er das Gesetz? Wie setzt er es um?
- Prüfe deine Verträge: Sind Meldepflichten und Verschwiegenheit klar geregelt?
- Hole dir Unterstützung: Compliance-Beratung spart später Zeit und Ärger.
Willst du Hilfe beim Prüfen deiner Verträge oder benötigst du eine Checkliste für das Gespräch mit deinem Berater? Kontaktiere uns — wir unterstützen dich gern mit praxisnahen Lösungen und verständlichen Vorlagen. Abonniere unseren Newsletter, um keine wichtigen Änderungen mehr zu verpassen.